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Wissenswertes

Tierische Produkte werden manchmal ohne Kenntlichmachung auf dem Endprodukt und zu Zwecken eingesetzt, die für den Verbraucher nicht unmittelbar erkennbar sind: 

– Gelatine wird z. B. als Trägerstoff für ß-Carotin, Vitamin D2 sowie für Aromen verwendet. So kann der Gelatine-Anteil in einem Pilzaroma bis zu 2 % betragen, wird aber auf der Zutatenliste nicht separat aufgeführt, sondern nur noch als “Aroma” deklariert.

– Mit Gelatine geschönte (geklärte) Rohwaren werden zur Produktion von blanken (klaren) Säften, fruchthaltigen Getränken und Mehrfruchtprodukten (z. B. Multivitaminsaft) eingesetzt, die blanke Konzentrate (z. B. Apfel-, Beeren- oder Traubensaftkonzentrat) enthalten. Die Gelatine wird im Rahmen des Klärungsprozesses durch Filtration wieder vollständig aus den blanken Säften entfernt und muss dem-entsprechend nicht auf dem Endprodukt deklariert werden. Trübe Fruchtsäfte und Getränke, die ausschließlich trübe Rohwaren (z. B. Orangen- oder Grapefruitsaft) enthalten, werden dagegen grundsätzlich nicht mit Gelatine geklärt.

– Verschiedene natürliche Aromen werden mit Ethanol extrahiert, das im Laufe des weiteren Verarbeitungsprozesses wieder vollständig aus dem Extrakt entfernt wird. Somit ist die Angabe des Extraktionsmittels gemäß Lebensmittelrecht im Zutatenverzeichnis nicht mehr erforderlich.

– Ein Großteil der natürlichen, naturidentischen oder synthetisch erzeugten Aromen enthalten als Lösungsmittel Ethanol.

Dies lässt erkennen, welche wichtige Aufgabe die Halal-Zertifizierer übernehmen. Da sich in Europa mittlerweile ein grauer Markt an “Halal-Stempeln” etabliert hat, ist es Aufgabe der Verbraucher, sich davon zu überzeugen, wie qualifiziert und islam-konform ein Zertifizierer ist. Nur Lebensmittel, die von einem anerkannten, akkreditierten 1Halal-Zertifizierer zertifiziert wurden, sind halal. Ein Halal-Stempel allein ist leider keine Garantie für den Halal-Status eines Produktes.

Allgemein wird empfohlen, vor dem erstmaligen Kauf bzw. Verzehr eines neuen Lebensmittels oder bei Änderung der Produktaufmachung die Zutatenliste sehr aufmerksam zu lesen. Falls erforderlich kann man den Hersteller zwecks genauerer Angaben direkt kontaktieren. Ein seriöser Hersteller wird immer bereitwillig Auskunft über alle verwendeten Zutaten geben, wenn deutlich gemacht wird, dass die Anfrage zur Klärung einer religiösen Angelegenheit gestellt wird.

Quelle: Islamologisches Institut - Sonstiges