Zurück

Das islamische Schächten

Hinsichtlich des Begriffs „das Schächten“ gibt es zwei Islamische-Begriffe: Adh-dhabh und At-tadhkiyah.

Adh-dhabh wird im Islam als “die islam-konforme Tötung eines Tieres durch die Durchtrennung seiner Luft- und Speiseröhre und der beiden Halsschlagadern“ definiert.

At-tadh-kiyah: Dieser Begriff wird im übertragenen Sinne für alle Arten des Schächtens nach den Richtlinien des Islam verwendet. Damit hat At-tadh-kiyah die gleiche Bedeutung wie Adh-dhabh.

Bedeutung der Schächtung für die Muslime

Erfüllung der gebotenen Schlachtmethode ist ein Gottesdienst bzw. ein religiöser Ritus. Nur der Genuss von Halal-Fleisch ist für Muslime erlaubt, denn das Fleisch verendeter bzw. nicht geschächteter Tiere ist rituel unrein und damit verboten..

Arten Islam-konformer Schächtungen

Bei der ersten Art “Adh-dhabh” werden die Luft- und Speiseröhre und die beiden Halsschlagadern des Tieres durchschnitten.

Bei der zweiten Art – “An-nahr” genannt – wird unterhalb der Kehle des Tieres durchstochen. Diese Art gilt als Methode erster Wahl beim Schächten von großen Tieren (z. B. Kamelen). Aufgrund ihrer großen Kehle würde die Dhabh-Form eine Erschwernis für diese Tiere darstellen.

So verrichte das rituelle Gebet für deinen Herrn und schächte (wan-har)!” Koran - Sure Alkauther

Die dritte Art – “Al-‘aqr” genannt – findet Anwendung bei ungezähmten wilden Tieren, die nur schwer unter Kontrolle des Schlachters gebracht werden können. Hierbei wird das Tier an irgendeiner Körperstelle derart verletzt, dass es ausblutet. Im Prinzip verfährt man dabei genauso wie beim Wild.

Allgemein gilt, dass die ersten beiden Schlachtarten Adh-dhabh und An-nahr zulässig sind. Sie gelten als Methode der Wahl, wenn es sich um zahme, kleine oder große Tiere handelt. Es gilt aber als Sunnah-Handlung, Kamele auf die zweite Art zu schlachten, alle anderen Tierarten hingegen auf die erste Art und Weise.

Bedingungen islam-konformer Schlachtung

Die Islam-konforme Schlachtung darf nur von einem zurechnungsfähigen bekennenden Muslim, Juden oder Christen durchgeführt werden.

ž“(…) außer dem, was ihr (noch vor dem Tod) durch Schächten gereinigt habt.” 

Mit “ihr” sind hier die Muslime angesprochen.

An diesem Tag wurden euch die guten Speisen für erlaubt erklärt. Auch die Speisen derjenigen, denen die Schrift zuteil wurde, gelten für euch als erlaubt; ebenfalls gelten eure Speisen für sie als erlaubt.” 

In diesem Kontext ist mit “Speisen” das Fleisch der geschächteten Tiere gemeint.

Die Schlachtung darf nur unter Anrufung Allahs oder mit einem Seiner Namen erfolgen. Erfolgt die Schlachtung nicht unter Anrufung Allahs gilt das Fleisch als haram. Imam Malik verlangt dazu das Aussprechen von Basmalah (bismil-laahir-rahmaanir-rahiim). Imam Abu-haniifah gibt das Fleisch nur dann frei, wenn die Basmalah vergessen und nicht vorsätzlich unterlassen wurde.

(Für haram wurde euch erklärt) (…), das, was für andere als Allah geschächtet wurde.” 

Werden diese beiden Voraussetzungen erfüllt, gilt das Fleisch als halal, unabhängig davon, ob die Schlachtung von einem Mann oder einer Frau ausgeführt wurde.

Bedingungen für das Schlachttier

Die Schlachtung muss zu Lebzeiten des Tieres erfolgen, d. h. das Tier muss nachweislich noch leben. Wenn das Tier vor der Schlachtung verendet, auch wenn es nur wenige Sekunden sind, dann gilt seine Schlachtung nicht mehr als Tadh-kiyah. Das anschließende Ausbluten des Tieres gilt nicht als Lebenszeichen und rechtfertigt keineswegs die Gültigkeit des Schächtens als islam-konform.

Mindestens drei der vier Teile (Speise- und Luftröhre und zwei Halsschlagadern) müssen nach Imam Abu-haniifah durchtrennt werden. Nach Imam Asch-schaafi’iy und Imam Ahmad müssen mindestens die ersten beiden durchtrennt werden. Imam Malik verlangt mindestens die Durchtrennung der Speiseröhre und der beiden Schlagadern.

Die Schlachtung muss schnell und zügig erfolgen und das Schlachtinstrument muss ein scharfer Gegenstand sein.

Empfehlung

Fleisch- und Wurstwaren, die nicht von einer akkreditierten Halal-Zertifizierungsstelle halal-zertifiziert wurden, sind für Muslime nicht geeignet!

Die meisten Firmen, die Fleisch- und Wurstprodukte mit einem Halal-Logo anbieten (meist steht auf der Verpackung Halal bzw. Helal) sind nicht zertifiziert. Viele dieser Firmen lassen ihre angeblichen Halal-Produkte in Lohnauftrag bei nicht-muslimischen Fleisch- und Wurst-produzenten produzieren und zwar auf den gleichen Produktionsanlagen auf denen (vorher und nachher) Schweineprodukte und Fleischprodukte von nicht halal-geschächteten Tieren produziert werden.

Fatwas, die das in Europa produzierte Fleisch für halal mit der Begründung erklären, dass die Europäer zu den so genannten Ahlul-kitaab “Leuten der Schrift” gehören, argumentieren völlig realitätsfern und ihre Beweise können selbst einer einfachen Überprüfung nicht standhalten.

So hat z. B. eine Studie des österreichischen Meinungsforschungsinstituts IMAS ergeben, dass nur etwa 47% der Menschen in Österreich an Gott glauben, obwohl 67% der Gesamtbevölkerung noch Mitglieder der katholischen Kirche sind. Nur 36% empfinden Weihnachten in erster Linie als religiöses Fest, bei Ostern sind es 43%. Nur 34% glauben an ein Leben nach dem Tod und nur 19% glauben daran, dass das Leben auf Erden nach einem schöpferischen Plan entstanden ist. An die Existenz der Hölle glauben nur 15%. Ähnliche Werte als Indiz einer mehrheitlich atheistischen und nicht christlichen Grundhaltung sind mit steigender Tendenz in allen anderen europäischen Ländern zu finden.

Das bedeutet für die übliche Schächtung, dass auch die Schlachter in den europäischen Schlachthöfen in ihrer Mehrheit nicht (mehr) zu Ahlul-kitaab gehören. Damit entfällt eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine islam-konforme Schlachtung. Hinzu kommt, dass bei maschineller Schlachtung nicht sicher festgestellt werden kann, ob die Tiere (besonders bei Hühnern) bereits durch die Betäubung oder durch das Schlachtwerkzeug getötet wurden. Bei Hühnern wird zudem nicht immer die vorgesehene Schnittstelle am Hals getroffen, da Hühnerhälse keine Normlänge haben. All diese Aspekte sprechen klar gegen eine pauschale Anerkennung der in Europa üblichen Schlachtung als islam-konform.

Quelle: Islamologisches Institut - Das islamische Schächten

Ist der Verzehr von Fleisch von Tieren, die vor der Schlachtung betäubt wurden, erlaubt?

Mit dem Namen ALLAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Solange die islam-konforme Schlachtung des Tieres sofort nach der Betäubung vollzogen wurde, während das Tier noch lebte, ist dessen Fleisch für den Verzehr erlaubt.

Das Fleisch von Tieren, die schon zuvor durch die Betäubung gestorben sind, ist nicht für den Verzehr erlaubt.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com